Allgemeine Geschäftsbedingungen

Broetzens IT Cattles & Cows – IT-Beratung & Compliance

Stand: August 2025


§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

(1) Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Broetzens IT Cattle & Cows (nachfolgend „Auftragnehmer“) und Unternehmen (nachfolgend „Auftraggeber“). Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(2) Leistungsgegenstand Gegenstand der Verträge sind ausschließlich Beratungsleistungen in den Bereichen:

  • IT-Strategie und Digitalisierungsberatung
  • Compliance-Beratung (insb. EUDR, DSGVO, Zertifizierung)
  • Change Management und Prozessoptimierung
  • Software-Auswahl und Implementierungsbegleitung

(3) Keine Implementierung Der Auftragnehmer erbringt ausschließlich beratende Tätigkeiten. Die Implementierung, Installation oder operative Umsetzung von Empfehlungen obliegt dem Auftraggeber oder von diesem beauftragten Dritten.


§ 2 Vertragsschluss und Leistungserbringung

(1) Vertragsschluss Verträge kommen durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Angebote sind freibleibend und 14 Tage gültig.

(2) Leistungserbringung

  • Beratungsleistungen werden nach bestem Wissen und Gewissen erbracht
  • Der Auftragnehmer ist zur Erbringung einer Bemühens-, nicht einer Erfolgsverpflichtung verpflichtet
  • Arbeitsort ist nach Vereinbarung remote, beim Auftraggeber oder in den Räumen des Auftragnehmers

(3) Mitwirkungspflichten Der Auftraggeber verpflichtet sich zur rechtzeitigen Bereitstellung aller erforderlichen Informationen, Dokumente und Daten sowie zur Benennung kompetenter Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis.


§ 3 Vergütung und Zahlung

(1) Vergütung

  • Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach Zeitaufwand
  • Stundensätze sind der aktuellen Preisliste zu entnehmen
  • Reisezeiten werden mit 50% des vereinbarten Stundensatzes berechnet
  • Reisekosten werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet

(2) Rechnungsstellung und Zahlung

  • Rechnungen werden monatlich oder bei Projektabschluss gestellt
  • Zahlungsziel: 14 Tage netto ohne Abzug
  • Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet
  • Der Auftraggeber trägt alle Kosten der Rechtsverfolgung

(3) Zurückbehaltungsrecht Der Auftraggeber kann Zahlungen nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zurückbehalten.


§ 4 Datenschutz und Vertraulichkeit

(1) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

  • Werden personenbezogene Daten verarbeitet, wird ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) geschlossen
  • Der Auftragnehmer hält die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO ein
  • Datenschutzverletzungen werden unverzüglich nach Art. 33 DSGVO gemeldet

(2) Vertraulichkeit

  • Alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen werden streng vertraulich behandelt
  • Die Verschwiegenheitspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses
  • Ausgenommen sind öffentlich bekannte Informationen oder solche, die aufgrund rechtlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen

(3) Datenrückgabe Nach Vertragsbeendigung werden alle Kundendaten auf Wunsch zurückgegeben oder nach angemessener Frist datenschutzkonform gelöscht.


§ 5 Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) Arbeitsergebnisse

  • An erstellten Konzepten, Dokumentationen und sonstigen Arbeitsergebnissen erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht
  • Methodenwissen, Templates und Know-how des Auftragnehmers bleiben dessen Eigentum
  • Der Auftragnehmer behält das Recht, entwickelte Methoden und Erfahrungen für andere Projekte zu nutzen

(2) Drittanbieter-Software

  • Empfehlungen für Software oder Services Dritter begründen keine Lizenz- oder Gewährleistungsbeziehung
  • Der Auftraggeber ist selbst für die Einhaltung von Drittanbieter-Lizenzbedingungen verantwortlich

§ 6 Haftung und Haftungsausschluss

(1) Haftungsgrund Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit wird nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gehaftet.

(2) Haftungsumfang

  • Die Haftung ist der Höhe nach auf das Dreifache des Jahreshonorars, maximal jedoch auf EUR 100.000 pro Schadensfall begrenzt
  • Die Gesamthaftung für alle Schäden eines Jahres ist auf EUR 300.000 begrenzt
  • Ausgeschlossen ist die Haftung für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungsschäden und sonstige mittelbare Schäden

(3) Besondere Haftungsausschlüsse

  • Compliance-Beratung: Keine Haftung für Änderungen rechtlicher Bestimmungen nach Beratungsende
  • EUDR-Beratung: Keine Haftung für fehlerhafte Eigeninterpretation oder verspätete Umsetzung durch den Auftraggeber
  • Software-Empfehlungen: Keine Haftung für Funktionalität, Verfügbarkeit oder Kompatibilität empfohlener Drittanbieter-Lösungen
  • Implementierung: Keine Haftung für Umsetzungsfehler durch Dritte

(4) Ausnahmen Unbeschränkt haftet der Auftragnehmer für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei arglistigem Verschweigen von Mängeln.

(5) Verjährung Schadensersatzansprüche verjähren in einem Jahr ab Kenntnis von Schaden und schädigender Person.


§ 7 Vertragslaufzeit und Beendigung

(1) Laufzeit

  • Einzelprojekte enden mit vollständiger Leistungserbringung
  • Rahmenverträge können von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden

(2) Außerordentliche Kündigung Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen, insbesondere bei:

  • Wesentlicher Verletzung von Vertragspflichten
  • Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen
  • Insolvenz oder erheblicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse

(3) Abwicklung Bei Vertragsbeendigung werden bereits erbrachte Leistungen vergütet. Eine Erstattung bereits gezahlter Vergütungen erfolgt nicht.


§ 8 Compliance und Regulatorische Beratung

(1) Regulatorische Änderungen

  • Die Beratung erfolgt auf Basis der zum Beratungszeitpunkt geltenden Rechtslage
  • Änderungen von Gesetzen, Verordnungen oder behördlichen Interpretationen nach Beratungsende gehen zu Lasten des Auftraggebers

(2) Implementierungsverantwortung

  • Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für die ordnungsgemäße und rechtzeitige Umsetzung der Beratungsempfehlungen
  • Die Einhaltung von Compliance-Anforderungen obliegt ausschließlich dem Auftraggeber

(3) Due Diligence Dokumentation

  • Werden Muster oder Vorlagen für Due Diligence-Prozesse bereitgestellt, sind diese individuell anzupassen und zu prüfen
  • Keine Haftung für Vollständigkeit oder Richtigkeit von Dokumentationsvorlagen

§ 9 Freelancer und Subunternehmer

(1) Einschaltung Dritter Der Auftragnehmer ist berechtigt, Freelancer und Subunternehmer zur Leistungserbringung einzusetzen. Diese werden wie eigene Mitarbeiter behandelt.

(2) Qualifikation Eingesetzte Freelancer verfügen über entsprechende fachliche Qualifikationen und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

(3) Haftung Der Auftragnehmer haftet für Freelancer und Subunternehmer wie für eigenes Verschulden, jedoch nur im Rahmen der allgemeinen Haftungsbestimmungen.


§ 10 Änderungen und Zusatzleistungen

(1) Leistungsänderungen

  • Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung
  • Mehraufwände durch Änderungswünsche werden gesondert vergütet

(2) Zusatzleistungen Vom ursprünglichen Auftrag nicht umfasste Leistungen werden nach Aufwand berechnet und gesondert in Rechnung gestellt.


§ 11 Höhere Gewalt

Bei höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Krieg, Pandemie, behördliche Anordnungen) ruhen die Leistungspflichten beider Parteien für die Dauer der Behinderung. Bereits erbrachte Leistungen werden vergütet.


§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Rechtswahl Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Schriftform Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung der Schriftformklausel selbst.

(4) Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen möglichst nahe kommt.


Broetzens IT Cattle & Cows
Johannes Brötz
Rosenblathstrasse 11
34121 Kassel